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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08   

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https://dejure.org/2011,22068
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08 (https://dejure.org/2011,22068)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.02.2011 - 1 L 205/08 (https://dejure.org/2011,22068)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 1 L 205/08 (https://dejure.org/2011,22068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Der Mieter einer Zweitwohnung kann demgegenüber nicht eine niedrigere, nach dem von ihm tatsächlich geschuldeten Mietzins berechnete Steuerbemessung verlangen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 29.01.2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345 - zitiert nach juris).

    Für die ganz überwiegende Zahl der Zweitwohnungen kann demnach zur Bestimmung des betriebenen Aufwands ohnehin nicht auf einen konkret geschuldeten Mietzins zurückgegriffen werden (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt BVerwG, Urt. v. 29.01.2003 - 9 C 3.02 -, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04

    Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Dies sei eine Erkenntnis, "die sich aus der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer" ergebe, konkret aus dem Urteil des OVG Schleswig vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 -.

    Eine andere rechtliche Bewertung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des OVG Schleswig vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 - (juris) zum Landesrecht in Schleswig-Holstein, wonach dort die Zweitwohnungssteuer mit Ablauf des Erhebungsjahres entsteht.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642, Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640] m. w. N.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642, Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640] m. w. N.).
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 - (BVerfGE 65, 325 - zitiert nach juris) keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen eine mit dem hier in Streit stehenden § 4 Abs. 2 ZWS bzw. § 6 Abs. 1 Satz 1 ZWS im Wesentlichen gleich lautende pauschalierende Regelung der Bemessungsgrundlage erhoben.
  • BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06

    Verstoß einer Zweitwohnungssteuer als einer Vermögenssteuer gleichartigen Steuer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Im Sinne geltungserhaltender Reduktion (vgl. zum Grundsatz der Normerhaltung auch OVG Greifswald, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, juris) hätte § 2 ZWS entsprechend einschränkend ausgelegt werden können (vgl. VGH München, Urt. v. 04.04.2006 - 4 N 05.2249 -, BayVBl. 2006, 504 - zitiert nach juris; VG Augsburg, Urt. v. 19.07.2007 - Au 6 K 06.1223 -, juris; vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 21.03.2007 - 10 BN 4.06 -, BayVBl. 2007, 536 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 - (BVerfGE 65, 325 - zitiert nach juris) keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen eine mit dem hier in Streit stehenden § 4 Abs. 2 ZWS bzw. § 6 Abs. 1 Satz 1 ZWS im Wesentlichen gleich lautende pauschalierende Regelung der Bemessungsgrundlage erhoben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02

    Anschlussbeitrag, Abgeltungsfläche, Regelungslücke, Analogie, sachliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Im Sinne geltungserhaltender Reduktion (vgl. zum Grundsatz der Normerhaltung auch OVG Greifswald, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, juris) hätte § 2 ZWS entsprechend einschränkend ausgelegt werden können (vgl. VGH München, Urt. v. 04.04.2006 - 4 N 05.2249 -, BayVBl. 2006, 504 - zitiert nach juris; VG Augsburg, Urt. v. 19.07.2007 - Au 6 K 06.1223 -, juris; vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 21.03.2007 - 10 BN 4.06 -, BayVBl. 2007, 536 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Das Bundesverwaltungsgericht geht jedenfalls davon aus, dass einer Entstehung der Steuer zu Beginn des Jahres bundesrechtlich nichts entgegensteht, wenn Landesrecht eine entsprechende Regel enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2001 - 9 C 1.01 -, BVerwGE 115, 165 - zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249

    Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
    Im Sinne geltungserhaltender Reduktion (vgl. zum Grundsatz der Normerhaltung auch OVG Greifswald, Urt. v. 24.03.2004 - 1 L 58/02 -, juris) hätte § 2 ZWS entsprechend einschränkend ausgelegt werden können (vgl. VGH München, Urt. v. 04.04.2006 - 4 N 05.2249 -, BayVBl. 2006, 504 - zitiert nach juris; VG Augsburg, Urt. v. 19.07.2007 - Au 6 K 06.1223 -, juris; vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 21.03.2007 - 10 BN 4.06 -, BayVBl. 2007, 536 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

  • VG Augsburg, 19.07.2007 - Au 6 K 06.1223
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz

    Vor diesem Hintergrund wird der Zweitwohnungsteuermaßstab einer ab dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 nach der Mietpreisentwicklung indexierten Jahresrohmiete seit jeher in ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung als zulässig angesehen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.10.2003 - 9 B 102.03 - juris Rn. 6; Urteile vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 23 ff.; vom 6.12.1996 - 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 = juris Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 26.10.1989 - 8 B 36.89 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 5 = juris Rn. 16; vom 10.2.1988 - 8 B 162.87 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3 = juris Rn. 2 ff., nachgehend BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989, a. a. O., Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 23.4.2018 - 9 LA 121/17 - vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteile vom 30.10.1986 - 13 A 1/85 - Wohnungseigentümer 1987, 60; vom 17.7.1985 - 13 A 167/84 - ZKF 1986, 134; vom 22.5.1985 - 13 C 2/84 - KStZ 1985, 230; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2013, a. a. O., Rn. 12 ff.; OVG MV, Beschluss vom 21.2.2011 - 1 L 205/08 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, Urteil vom 23.11.2005 - UE 2557/04 - KStZ 2006, 112 = juris Rn. 24 ff.; OVG SH, Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 67/99 - NVwZ-RR 2001, 532 = juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 23.4.1993 - 22 A 3850/92 - NVwZ-RR 1994, 43 = juris Rn. 36; siehe auch Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 58. Erg.
  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415

    Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für

    Entsprechend dieser Rechtsauffassung werden Satzungsbestimmungen, die wie § 4 ZwStS den jährlichen Mietaufwand nach der indexierten Jahresrohmiete ermitteln, in der Rechtsprechung allgemein für zulässig erachtet, ohne dass noch weiter geprüft würde, in welchem Umfang sie etwa von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweichen (vgl. BVerfG vom 15.12.1989 NVwZ 1990, 356; HessVGH vom 23.11.2005 KStZ 2006, 112; OVG MV vom 21.02.2011 Az. 1 L 205/08 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2014 - 4 L 121/13

    Erhebung von Zweitwohnungssteuern

    Durch § 1 Abs. 5 Buchst. c ZWStS, nach dem eine u.a. aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, dessen eheliche Wohnung oder eingetragene lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, keine Zweitwohnung i.S.d. ZWStS ist, wird den Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 GG an eine Zweitwohnungssteuersatzung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 -, zit. nach JURIS) ausreichend Rechnung getragen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19. September 2011 - 4 L 181/10 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14. Mai 2014 - OVG 9 A 4.11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21. Februar 2011 - 1 L 205/08 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 16.09.2013 - 4 ZB 13.908

    Erhebung der Zweitwohnungsteuer; indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab;

    Allgemein werden Satzungsbestimmungen, die wie § 4 ZwStS den jährlichen Mietaufwand nach der indexierten Jahresrohmiete ermitteln, in der Rechtsprechung für zulässig erachtet, ohne dass noch weiter geprüft würde, in welchem Umfang sie etwa von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweichen (vgl. HessVGH, U.v. 23.11.2005 - UE 2557/04 - KStZ 2006, 112; OVG MV, B.v. 21.2.2011 - 1 L 205/08 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2016 - 1 L 410/15

    Zulässige Ausnahmen für Drittwohnungen und Feriengäste von der Zweitwohnungsteuer

    Bei einer im kommunalen Steuerrecht zulässigen (vgl. dazu auch OVG Greifswald Beschl. v. 21.02.2011 - 1 L 205/08 -, juris Rn. 13) typisierenden Betrachtung wird ein Inhaber mehrerer Zweitwohnungen im Gebiet ein und derselben Gemeinde in der Regel allenfalls eine dieser Wohnungen für persönliche Nutzungszwecke vorhalten.
  • VG Aachen, 13.01.2017 - 9 K 25/16

    Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete; übliche Miete; Mietspiegel

    So bereits VG Aachen, Urteil vom 1. Juni 2015 - 9 K 2654/13 -, juris, Rn. 18 ff., mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345; BayVGH, Beschluss vom 1. März 2012 - 4 ZB 11.2415 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 1 L 205/08 -, juris; HessVGH, Urteil vom 23. November 2005 - 5 UE 2557/04 -, KStZ 2006, 112.
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.153

    Zur indexierten Jahresrohmiete als Steuermaßstab

    Satzungsbestimmungen, die wie § 4 ZwStS den jährlichen Mietaufwand nach der indexierten Jahresrohmiete auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes ermitteln, werden daher in der Rechtsprechung allgemein für zulässig erachtet, ohne dass noch weiter geprüft würde, in welchem Umfang sie etwa von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweichen (vgl. HessVGH, U.v. 23.11.2005 - UE 2557/04 - KStZ 2006, 112; OVG MV, B.v. 21.2.2011 - 1 L 205/08 - juris Rn. 15 f.).
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154

    Zweitwohnungssteuer, hier: indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab

    Satzungsbestimmungen, die wie § 4 ZwStS den jährlichen Mietaufwand nach der indexierten Jahresrohmiete auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes ermitteln, werden daher in der Rechtsprechung allgemein für zulässig erachtet, ohne dass noch weiter geprüft würde, in welchem Umfang sie etwa von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweichen (vgl. HessVGH, U.v. 23.11.2005 - UE 2557/04 - KStZ 2006, 112; OVG MV, B.v. 21.2.2011 - 1 L 205/08 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Aachen, 01.06.2015 - 9 K 2654/13

    Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete

    Die Jahresrohmiete liefert also nur den zur Ermittlung der konkreten Steuerschuld erforderlichen Steuermaßstab; ihre Heranziehung als Rechengröße ändert nichts daran, dass das Innehaben einer Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung und damit ein bestimmter Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes den Steuergegenstand bildet (§§ 1, 2 ZwStS), vgl. BayrVGH, Beschluss vom 1. März 2012 - 4 ZB 11.2415 - juris; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3/02 - BVerwGE 117, 345; HessVGH, Urteil vom 23. November 2005 - 5 UE 2557/04 - KStZ 2006, 112; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 1 L 205/08 - juris.
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Rechtsprechung
   VG Dresden, 09.05.2008 - 1 L 205/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24202
VG Dresden, 09.05.2008 - 1 L 205/08 (https://dejure.org/2008,24202)
VG Dresden, Entscheidung vom 09.05.2008 - 1 L 205/08 (https://dejure.org/2008,24202)
VG Dresden, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 1 L 205/08 (https://dejure.org/2008,24202)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz von Gebieten außerhalb eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes durch § 22b Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG); Notwendigkeit der Durchführung eines naturschutzrechtlichen Prüfverfahrens auch außerhalb eines besonders geschützten Gebietes; Zulässigkeit einer ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht bestätigt Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais ist rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VG Dresden, 09.05.2008 - 1 L 205/08
    Der EuGH hat nämlich ausdrücklich festgestellt, dass auch landwirtschaftliche Tätigkeit, wie der Einsatz einer die Biodiversität gefährdenden Fischereimethode, ein FFH-VP-pflichtiges "Projekt" im Sinne des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL darstellt ( EuGH, Urt. v. 7.9.2004, C-127/02 ,NuR 2004, 788; bestätigt durch EuGH, C 98/03,NuR 2006, 166 [EuGH 10.01.2006 - C 98/03] ).

    Von der Möglichkeit einer als erheblich anzusehenden Gebietsbeeinträchtigung muss immer dann ausgegangen werden, wenn die Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke bei Vornahme der in Rede stehenden Handlung in Mitleidenschaft gezogen zu werden drohen ( vgl. EuGH, Urt. v. 7.9.2004- Rs C-127/02 , Gellermann in Landmann/Rohmer a.a.O. R. 7).

  • OVG Sachsen, 25.07.2007 - 1 BS 309/07

    Verbandsklage; Naturschutzverband; Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung;

    Auszug aus VG Dresden, 09.05.2008 - 1 L 205/08
    Dieser Auffassung habe sich auch der Antragsgegner in einem Parallelverfahren vor dem OVG Bautzen, Az. 1 BS 309/07 angeschlossen.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Dresden, 09.05.2008 - 1 L 205/08
    Der EuGH hat nämlich ausdrücklich festgestellt, dass auch landwirtschaftliche Tätigkeit, wie der Einsatz einer die Biodiversität gefährdenden Fischereimethode, ein FFH-VP-pflichtiges "Projekt" im Sinne des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL darstellt ( EuGH, Urt. v. 7.9.2004, C-127/02 ,NuR 2004, 788; bestätigt durch EuGH, C 98/03,NuR 2006, 166 [EuGH 10.01.2006 - C 98/03] ).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.07.2007 - 7 L 170/07

    Anbau gentechnisch veränderten Maises im Naturschutzgebiet

    Auszug aus VG Dresden, 09.05.2008 - 1 L 205/08
    Darin ist ausdrücklich geregelt, dass die Vorschriften nach § 34 a des Bundesnaturschutzgesetzes sowie auf dieser Vorschrift beruhende Vorschriften der Länder unberührt bleiben ( vgl. VG Frankfurt ( Oder), Beschluss vom 13.07.2007 - 7 L 170/07).
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Rechtsprechung
   VG Dresden, 07.05.2008 - 1 L 205/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,42214
VG Dresden, 07.05.2008 - 1 L 205/08 (https://dejure.org/2008,42214)
VG Dresden, Entscheidung vom 07.05.2008 - 1 L 205/08 (https://dejure.org/2008,42214)
VG Dresden, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 1 L 205/08 (https://dejure.org/2008,42214)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Dresden, 07.05.2008 - 1 L 205/08
    Die Projekteigenschaft des Maisanbaus ergebe sich daraus, dass im Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an das Bundesrecht (Gesetz vom 3. Juli 2007) sowohl die Regelungen des § 34a BNatSchG als auch die Entscheidung des EuGH zur Definition des Projektbegriffes nach der FFH-Richtlinie ( Urt.v. 10.01.2006, Az: C 98/03 ) Berücksichtigung gefunden hätten.

    Der EuGH hat nämlich ausdrücklich festgestellt, dass auch landwirtschaftliche Tätigkeit, wie der Einsatz einer die Biodiversität gefährdenden Fischereimethode, ein FFH-VP-pflichtiges "Projekt" im Sinne des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL darstellt ( EuGH, Urt.v. 7.9.2004, C-127/02 , NuR 2004, 788; bestätigt durch EuGH, C 98/03, NuR 2006, 166 [EuGH 10.01.2006 - C-98/03] ).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VG Dresden, 07.05.2008 - 1 L 205/08
    Der EuGH hat nämlich ausdrücklich festgestellt, dass auch landwirtschaftliche Tätigkeit, wie der Einsatz einer die Biodiversität gefährdenden Fischereimethode, ein FFH-VP-pflichtiges "Projekt" im Sinne des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL darstellt ( EuGH, Urt.v. 7.9.2004, C-127/02 , NuR 2004, 788; bestätigt durch EuGH, C 98/03, NuR 2006, 166 [EuGH 10.01.2006 - C-98/03] ).

    Von der Möglichkeit einer als erheblich anzusehenden Gebietsbeeinträchtigung muss immer dann ausgegangen werden, wenn die Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke bei Vornahme der in Rede stehenden Handlung in Mitleidenschaft gezogen zu werden drohen (vgl. EuGH , Urt.v. 7.9.2004- Rs C-127/02 , Gellermann in Landmann/Rohmer a.a.O.R. 7).

  • OVG Sachsen, 25.07.2007 - 1 BS 309/07

    Verbandsklage; Naturschutzverband; Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung;

    Auszug aus VG Dresden, 07.05.2008 - 1 L 205/08
    Dieser Auffassung habe sich auch der Antragsgegner in einem Parallelverfahren vor dem OVG Bautzen, Az. 1 BS 309/07 angeschlossen.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.07.2007 - 7 L 170/07

    Anbau gentechnisch veränderten Maises im Naturschutzgebiet

    Auszug aus VG Dresden, 07.05.2008 - 1 L 205/08
    Darin ist ausdrücklich geregelt, dass die Vorschriften nach § 34a des Bundesnaturschutzgesetzes sowie auf dieser Vorschrift beruhende Vorschriften der Länder unberührt bleiben (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13.07.2007 - 7 L 170/07 ) .
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